Eine Trennung verändert vieles auf einmal. Neben den persönlichen Fragen steht bei vielen Paaren in Neumarkt in der Oberpfalz eine gemeinsame Immobilie im Raum: das Einfamilienhaus, in dem die Kinder aufgewachsen sind, die Eigentumswohnung, die man gemeinsam finanziert hat, oder eine vermietete Wohnung als Altersvorsorge. Was mit diesem Eigentum geschieht, gehört zu den wichtigsten und oft schwierigsten Entscheidungen einer Scheidung.

Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, welche Möglichkeiten es gibt, wenn eine Immobilie bei Scheidung verkauft, übernommen oder weiter gemeinsam gehalten werden soll. Sie erfahren, welche Rolle die Bewertung spielt, wie ein Verkauf in dieser besonderen Situation abläuft, welche finanziellen und rechtlichen Punkte zu klären sind und wie Sie typische Fehler vermeiden. Rechtliche und steuerliche Fragen ersetzt dieser Text nicht; dafür sind Fachanwalt für Familienrecht, Notar und Steuerberater die richtigen Ansprechpartner.
Das Wichtigste in Kürze
- Grundsätzlich gibt es drei Wege: gemeinsamer Verkauf, Übernahme durch einen Partner oder weiter gemeinsames Eigentum, etwa durch Vermietung.
- Eine neutrale, nachvollziehbare Bewertung ist die Basis jeder fairen Einigung.
- Solange beide im Grundbuch stehen, können beide nur gemeinsam über die Immobilie verfügen.
- Ein laufender Kredit bindet in der Regel beide Partner, bis die Bank einer Entlassung zustimmt oder das Darlehen abgelöst wird.
- Die Teilungsversteigerung ist ein letzter Ausweg und führt häufig zu deutlich schlechteren Ergebnissen als ein freihändiger Verkauf.
- Steuerliche Fristen, insbesondere die Zehnjahresfrist bei nicht selbst genutzten Immobilien, sollten vor einer Entscheidung geprüft werden.
- Ein neutraler Makler kann zwischen beiden Seiten vermitteln und den Verkauf sachlich organisieren.
Welche Möglichkeiten gibt es für die gemeinsame Immobilie?
Wenn sich Paare trennen, stellt sich zuerst die Frage, ob die Immobilie verkauft werden soll oder ob einer von beiden sie übernimmt. Die richtige Antwort hängt von finanziellen, familiären und emotionalen Faktoren ab.
| Option | Vorteile | Herausforderungen |
|---|---|---|
| Gemeinsamer Verkauf | Klare Trennung, Erlös wird aufgeteilt, Kredit wird abgelöst | Beide müssen zustimmen, Umzug für alle Beteiligten |
| Übernahme durch einen Partner | Kinder können im vertrauten Umfeld bleiben | Auszahlung des anderen, Finanzierung muss allein tragbar sein |
| Gemeinsame Vermietung | Vermögen bleibt erhalten, Zeit gewinnen | Weiterhin gemeinsame Entscheidungen und Verantwortung |
| Nutzung durch einen Partner gegen Entgelt | Übergangslösung bis die Kinder größer sind | Konfliktpotenzial, klare schriftliche Regeln nötig |
| Teilungsversteigerung | Erzwingt eine Entscheidung | Meist schlechteres Ergebnis, lange Dauer, zusätzliche Kosten |
Gemeinsamer Verkauf
Der gemeinsame Verkauf ist oft die sauberste Lösung. Die Immobilie wird zum bestmöglichen Preis verkauft, der Kredit wird abgelöst, und der verbleibende Erlös wird nach den Vereinbarungen der Partner aufgeteilt. Beide können anschließend unabhängig voneinander neu planen. Voraussetzung ist, dass beide dem Verkauf zustimmen und gemeinsam handeln, denn beide müssen den Kaufvertrag unterschreiben.
Übernahme durch einen Partner
Möchte ein Partner, häufig derjenige, bei dem die Kinder bleiben, das Haus behalten, muss er den anderen auszahlen und die Finanzierung allein tragen können. Die Bank prüft dann die Kreditwürdigkeit neu. Die Übertragung des Miteigentumsanteils erfolgt über einen notariellen Vertrag. Grundlage für die Höhe der Auszahlung ist eine realistische Bewertung der Immobilie.
Weiter gemeinsames Eigentum
Manche Paare entscheiden sich, die Immobilie vorerst zu behalten und zu vermieten. Das kann sinnvoll sein, wenn der aktuelle Zeitpunkt ungünstig ist oder steuerliche Fristen abgewartet werden sollen. Allerdings bleiben Sie in dieser Konstellation weiter wirtschaftlich verbunden. Klare schriftliche Absprachen zu Verwaltung, Kosten, Rücklagen und späterem Verkauf sind unerlässlich.
Warum ist die Bewertung bei einer Scheidung so wichtig?
Ob Verkauf oder Übernahme: Am Anfang steht die Frage, wie viel die Immobilie wert ist. Bei einer Übernahme bestimmt der Wert die Höhe der Auszahlung. Beim Verkauf bildet er die Grundlage für den Angebotspreis. Und auch für den Zugewinnausgleich kann der Wert eine Rolle spielen.
In Trennungssituationen ist es besonders wichtig, dass beide Partner die Bewertung als neutral und nachvollziehbar empfinden. Ein Partner, der übernehmen möchte, hat ein Interesse an einem niedrigen Wert, der andere an einem hohen. Eine fundierte Einschätzung durch einen unabhängigen Fachmann schafft eine gemeinsame Basis. Wo die Fronten verhärtet sind oder ein Gericht beteiligt ist, kann ein schriftliches Verkehrswertgutachten eines Sachverständigen sinnvoll sein. Hans Werner Gloßner ist Sachverständiger für die Bewertung von Immobilien und berät Sie, welche Form der Bewertung in Ihrer Situation passt. Grundlagen dazu finden Sie in unserem Ratgeber Wie viel ist meine Immobilie wert in Neumarkt?.
Was passiert mit dem Immobilienkredit?
Haben beide Partner den Kreditvertrag unterschrieben, haften beide gegenüber der Bank für die gesamte Schuld, unabhängig davon, wer in der Immobilie wohnt. Diese Haftung endet erst, wenn das Darlehen abgelöst wird oder die Bank einen Partner aus der Haftung entlässt. Banken tun das nur, wenn der verbleibende Partner die Finanzierung allein tragen kann.
Beim Verkauf wird das Darlehen in der Regel aus dem Kaufpreis abgelöst. Läuft die Zinsbindung noch, kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Sprechen Sie frühzeitig mit der Bank und lassen Sie sich die Ablösesumme und mögliche Entschädigungen schriftlich nennen. Wichtig: Die Raten müssen bis zum Verkauf oder zur Übernahme weiter bezahlt werden. Wer hier in Rückstand gerät, riskiert Kündigung und Zwangsversteigerung. Regeln Sie deshalb schon zu Beginn der Trennung, wer die Raten bis auf Weiteres zahlt.
Wie läuft der Verkauf einer Immobilie bei Scheidung ab?

Ein Verkauf in einer Trennungssituation folgt den gleichen Schritten wie jeder andere Verkauf, braucht aber mehr Abstimmung. Bewährt hat sich folgender Ablauf:
- Grundsatzentscheidung beider Partner für den Verkauf, möglichst schriftlich festgehalten
- Gemeinsame Beauftragung eines Maklers, dem beide vertrauen
- Besichtigung und Bewertung, Ergebnis wird beiden Partnern erläutert
- Einigung auf Angebotspreis und Verhandlungsspielraum
- Beschaffung der Unterlagen, Energieausweis, Exposé
- Vermarktung und Besichtigungen, idealerweise ohne Anwesenheit der Eigentümer
- Vorlage der Angebote an beide Partner, gemeinsame Entscheidung
- Notartermin mit Unterschrift beider Eigentümer
- Ablösung des Kredits und Verteilung des Resterlöses nach Vereinbarung
Der Makler ist dabei Ansprechpartner für beide und informiert stets beide Seiten gleichermaßen. Das schafft Vertrauen und verhindert Missverständnisse.
Was gilt, wenn ein Partner nicht verkaufen will?
Nicht immer sind sich beide einig. Möchte ein Partner verkaufen und der andere nicht, hilft zunächst das Gespräch, gegebenenfalls mit Unterstützung eines Mediators. Oft stecken hinter der Ablehnung nachvollziehbare Sorgen: Wo wohnen die Kinder? Kann ich mir etwas Neues leisten? Werde ich übervorteilt? Eine transparente Bewertung und eine realistische Darstellung der Alternativen helfen, diese Sorgen zu besprechen.
Kommt keine Einigung zustande, kann jeder Miteigentümer die Teilungsversteigerung beantragen. Das Amtsgericht versteigert die Immobilie dann öffentlich. Dieser Weg dauert häufig lange, verursacht zusätzliche Kosten und führt oft zu einem Ergebnis unter dem Marktwert, weil Bieter Risiken einpreisen und die Immobilie meist nicht von innen besichtigen können. Die Teilungsversteigerung ist deshalb in der Regel für beide Seiten die schlechteste Lösung und eher ein Druckmittel als ein Ziel.
Welche steuerlichen Punkte sollten Sie prüfen?
Steuerlich ist vor allem die sogenannte Spekulationsfrist zu beachten. Wird eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf verkauft, ist ein Gewinn grundsätzlich steuerpflichtig. Ausgenommen sind Immobilien, die im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Kalenderjahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. Bei einer Trennung kann diese Voraussetzung für den Partner, der bereits ausgezogen ist, problematisch werden. Auch die Übertragung eines Anteils an den anderen Partner gegen Zahlung kann steuerlich als Veräußerung gelten.
Diese Fragen sind komplex und hängen vom Einzelfall ab. Lassen Sie sie unbedingt von einem Steuerberater prüfen, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben. Gerade bei vermieteten Immobilien oder Immobilien, die erst wenige Jahre im Eigentum sind, kann eine gute Planung viel Geld sparen.
Wie wirkt sich der Zeitpunkt des Verkaufs aus?
Viele Paare fragen sich, ob sie vor oder nach der Scheidung verkaufen sollten. Rechtlich ist beides möglich. Praktisch spielen mehrere Faktoren eine Rolle: die finanzielle Belastung durch doppelte Wohnkosten, die Wohnsituation der Kinder, steuerliche Fristen, die Zinsbindung des Kredits und der Zugewinnausgleich, für den ein bestimmter Stichtag maßgeblich ist.
Ein früher Verkauf schafft klare Verhältnisse und beendet die gemeinsame Haftung. Ein späterer Verkauf kann sinnvoll sein, wenn eine Frist abgewartet werden soll oder ein Partner Zeit für die Neuorientierung braucht. Besprechen Sie den Zeitpunkt mit Ihrem Anwalt und Steuerberater und planen Sie dann gemeinsam mit dem Makler die Vermarktung.
Wie vermeiden Sie typische Fehler?

Aus Erfahrung kennen wir einige Muster, die einen Verkauf in Trennungssituationen erschweren:
- Alleingänge: Ein Partner beauftragt ohne Absprache einen Makler oder spricht Käufer an. Das schafft Misstrauen.
- Unrealistische Preisvorstellungen: Wer aus emotionalen Gründen einen sehr hohen Preis fordert, verlängert den Verkauf und belastet beide.
- Vernachlässigte Immobilie: Wenn sich niemand mehr zuständig fühlt, leidet der Zustand und damit der Preis.
- Konflikte bei Besichtigungen: Streit oder Anspannung vor Interessenten wirkt abschreckend. Besser übernimmt der Makler die Termine.
- Ungeklärte Kreditraten: Rückstände gefährden die Finanzierung und können zur Kündigung führen.
| Herausforderung | Lösung |
|---|---|
| Misstrauen zwischen den Partnern | Neutraler Makler, gleiche Informationen für beide |
| Uneinigkeit über den Wert | Unabhängige Bewertung oder Verkehrswertgutachten |
| Emotionale Bindung an das Haus | Sachliche Darstellung der Alternativen und Kosten |
| Zeitdruck durch doppelte Wohnkosten | Klarer Zeitplan, realistischer Angebotspreis |
| Kinder im Haus | Rücksichtsvolle Planung von Besichtigungen und Auszug |
Was ist bei Kindern im Haushalt zu beachten?
Für Kinder bedeutet eine Trennung ohnehin große Veränderungen. Der Verlust des vertrauten Zuhauses kommt hinzu. Viele Eltern wünschen sich deshalb, dass die Kinder bis zu einem bestimmten Zeitpunkt, etwa dem Schulabschluss, im Haus bleiben können. Das ist möglich, wenn ein Partner übernimmt oder eine vorübergehende Nutzungsregelung getroffen wird.
Wird verkauft, hilft eine gute Planung: Besichtigungen zu Zeiten, in denen die Kinder nicht zu Hause sind, ein Übergabetermin, der zu Schulferien oder dem Umzug in die neue Wohnung passt, und eine offene, altersgerechte Kommunikation. Ein Käufer, der einen späteren Übergabetermin akzeptiert, kann hier die passende Lösung sein.
Was gilt bei unverheirateten Paaren?
Auch unverheiratete Paare kaufen häufig gemeinsam eine Immobilie. Bei einer Trennung gelten hier jedoch andere Regeln, denn es gibt keinen Zugewinnausgleich und keine familiengerichtlichen Regelungen zur Ehewohnung. Maßgeblich sind die Eigentumsanteile im Grundbuch und das, was die Partner untereinander vereinbart haben. Wer mehr Eigenkapital eingebracht oder höhere Raten gezahlt hat, kann einen Ausgleich nur dann sicher durchsetzen, wenn dies vertraglich geregelt ist oder sich aus den allgemeinen Regeln ergibt.
In der Praxis bedeutet das: Auch hier ist eine einvernehmliche Lösung der beste Weg. Ein gemeinsamer Verkauf oder die Übernahme durch einen Partner zu einem fair ermittelten Wert verhindern langwierige Auseinandersetzungen. Lassen Sie sich bei größeren Unterschieden in den eingebrachten Beträgen anwaltlich beraten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für einen Verkauf in der Trennungsphase gelten dieselben Anforderungen wie bei jedem anderen Verkauf. Hilfreich ist, wenn beide Partner Zugang zu den Unterlagen haben oder einer von beiden die Beschaffung übernimmt.
- Grundbuchauszug und Flurkarte
- Bauunterlagen, Wohnflächenberechnung und Energieausweis
- Nachweise über Modernisierungen
- Darlehensverträge und aktuelle Restschuldbescheinigung
- Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung, Protokolle, Hausgeldabrechnung
- Gegebenenfalls Scheidungsfolgenvereinbarung oder Entwürfe, soweit für den Verkauf relevant
Der Makler kann mit Vollmacht beider Eigentümer viele Unterlagen direkt anfordern. So muss niemand Behördengänge allein übernehmen.
Welche Rolle spielt ein Mediator?
Wenn die Kommunikation schwierig geworden ist, kann eine Mediation helfen. Ein Mediator unterstützt beide Partner dabei, eigene Lösungen zu erarbeiten, ohne selbst zu entscheiden. Gerade bei der Frage nach dem Familienheim ist das hilfreich, weil finanzielle, emotionale und organisatorische Themen zusammenkommen. Eine gute Mediation spart häufig Zeit und Kosten gegenüber einem streitigen Verfahren.
Wie geht es nach dem Verkauf weiter?
Nach dem Verkauf beginnt für beide Partner ein neuer Abschnitt. Viele möchten in der Region bleiben, nahe bei Kindern, Arbeitsplatz und Freunden. Wer nach einer neuen Wohnung in Neumarkt oder im Landkreis sucht, profitiert davon, frühzeitig zu wissen, welcher Betrag nach Kreditablösung zur Verfügung steht. Planen Sie die Wohnungssuche parallel zum Verkauf und stimmen Sie den Übergabetermin so ab, dass keine Lücke entsteht. Auf Wunsch halten wir für Sie Ausschau nach passenden Kauf- oder Mietangeboten.
Wie unterstützt Gloßner Immobilien bei Trennung und Scheidung?
Seit 1993 begleiten wir Eigentümer in Neumarkt und Umgebung auch in schwierigen Lebenssituationen. Bei Trennungen verstehen wir uns als neutrale Vermittler. Wir sprechen mit beiden Partnern, erläutern die Bewertung transparent und informieren beide gleichermaßen über jeden Schritt. Besichtigungen führen wir selbst durch, damit Sie nicht vor Ort sein müssen. Auf Wunsch stimmen wir uns mit Ihren Anwälten, der Bank und dem Notar ab.
Hans Werner Gloßner ist Sachverständiger für die Bewertung von Immobilien, Iris Schafhausen und Daniela Kölbl sind Immobilienmaklerinnen (IHK). Wir arbeiten diskret, auch ohne öffentliches Inserat, wenn Sie das wünschen. Weitere Informationen zum Ablauf finden Sie in unseren Ratgebern Immobilie mit Makler verkaufen in Neumarkt und Kosten beim Immobilienverkauf in Neumarkt.
Häufige Fragen
Kann ich die Immobilie ohne Zustimmung meines Partners verkaufen?
Nein, wenn beide im Grundbuch stehen. Dann müssen beide den Kaufvertrag unterschreiben. Steht nur ein Partner im Grundbuch, können familienrechtliche Zustimmungserfordernisse gelten, etwa wenn die Immobilie nahezu das gesamte Vermögen darstellt. Lassen Sie das anwaltlich prüfen.
Wer darf bis zum Verkauf im Haus wohnen?
Das hängt von den Absprachen und gegebenenfalls von familiengerichtlichen Entscheidungen zur Ehewohnung ab. Wer auszieht, kann unter Umständen eine Nutzungsentschädigung verlangen. Klären Sie das mit Ihrem Anwalt.
Wie wird der Erlös aufgeteilt?
Grundsätzlich nach den Eigentumsanteilen im Grundbuch, bei Ehepaaren meist hälftig. Im Rahmen des Zugewinnausgleichs oder durch individuelle Vereinbarungen kann eine andere Aufteilung sinnvoll sein.
Was passiert mit dem Kredit, wenn einer übernimmt?
Der übernehmende Partner muss die Bank überzeugen, dass er die Finanzierung allein tragen kann. Erst dann wird der andere Partner aus der Haftung entlassen. Alternativ wird das Darlehen umgeschuldet.
Ist eine Teilungsversteigerung sinnvoll?
Nur als letzter Ausweg. Sie dauert lange, kostet Geld und führt oft zu einem niedrigeren Erlös als ein freihändiger Verkauf. Eine Einigung ist fast immer die wirtschaftlich bessere Lösung.
Brauche ich ein Gutachten?
Wenn sich beide Partner auf eine fundierte Markteinschätzung einigen können, reicht diese oft aus. Bei Streit oder gerichtlichen Verfahren ist ein Verkehrswertgutachten eines Sachverständigen empfehlenswert.
Kann der Verkauf diskret erfolgen?
Ja. Über vorgemerkte Suchkunden ist ein Verkauf ohne öffentliches Inserat möglich. Das schützt Ihre Privatsphäre im Umfeld.
Fallen bei der Übertragung an den Partner Steuern an?
Je nach Fall kann eine Übertragung gegen Zahlung als Veräußerung gelten. Grunderwerbsteuer fällt zwischen Ehegatten und im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach einer Scheidung in der Regel nicht an. Lassen Sie den Einzelfall vom Steuerberater prüfen.
Fazit: Sachlich entscheiden, gemeinsam handeln
Eine Immobilie bei Scheidung zu verkaufen, ist emotional belastend und organisatorisch anspruchsvoll. Mit einer neutralen Bewertung, klaren Absprachen, rechtzeitiger Klärung von Kredit und Steuern und einem erfahrenen Vermittler gelingt es, eine Lösung zu finden, die für beide Seiten fair ist und einen Neuanfang ermöglicht.
Sprechen Sie uns vertraulich an. Rufen Sie uns an unter 09181 1299, vereinbaren Sie einen kostenlosen Rückruf, nutzen Sie die kostenlose Wertermittlung oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.
„Wir bringen Mensch und Immobilie zusammen!“