Ein vermietetes Haus zu verkaufen, ist eine andere Aufgabe als der Verkauf eines leerstehenden Eigenheims. Neben Käufer und Verkäufer gibt es eine dritte Partei, deren Rechte während des gesamten Verkaufs bestehen bleiben: die Mieter. Für Eigentümer in Altdorf bei Nürnberg stellt sich deshalb früh die Frage, an wen sie verkaufen möchten, wie sie Besichtigungen organisieren und ob es sich lohnt, auf einen Auszug zu warten.

Ob Sie ein Einfamilienhaus in Ludersheim geerbt haben, ein Zweifamilienhaus in der Altstadt seit Jahren vermieten oder ein Reihenhaus in Röthenbach bei Altdorf als Kapitalanlage halten: Mit der richtigen Strategie lässt sich auch ein vermietetes Haus zügig und zu einem fairen Preis verkaufen. Dieser Ratgeber erklärt, welche Regeln gelten, wie Sie Ihre Mieter einbinden und welche Käufer sich in Altdorf für vermietete Häuser interessieren.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Mietvertrag geht beim Verkauf auf den Käufer über, der Mieter kann im Haus bleiben.
- Auch die Mietkaution geht auf den Käufer über, die Übergabe sollte im Kaufvertrag geregelt sein.
- Ein vermietetes Haus eignet sich vor allem für Kapitalanleger, Selbstnutzer brauchen eine Perspektive auf Eigenbedarf.
- Besichtigungen sind nach rechtzeitiger Ankündigung in angemessenem Umfang zu dulden, gute Absprachen sind wichtiger als Paragrafen.
- Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen und eine Mieterliste gehören vollständig in die Verkaufsunterlagen.
- Ein einvernehmlicher Auszug kann den Käuferkreis erweitern, eine Kündigung allein wegen des Verkaufs ist unzulässig.
- Für die Bewertung zählen bei vermieteten Häusern auch Miethöhe, Mietvertrag und Mieterstruktur.
Was passiert beim Verkauf mit dem Mietvertrag?
Das Gesetz regelt diesen Fall eindeutig: Der Käufer tritt mit dem Eigentumswechsel in den bestehenden Mietvertrag ein. Juristen sprechen vom Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“. Alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag gehen auf den neuen Eigentümer über, also die vereinbarte Miete, die Kündigungsfristen, Vereinbarungen zu Schönheitsreparaturen und alle Nebenabreden.
Für den Mieter ändert sich damit zunächst nur der Vertragspartner. Er zahlt die Miete ab dem Eigentumsübergang an den neuen Eigentümer und richtet Anliegen künftig an ihn. Wann genau der Wechsel stattfindet, ergibt sich aus dem Grundbuch. Im Kaufvertrag wird üblicherweise vereinbart, dass dem Käufer Mieteinnahmen und Lasten bereits ab der Übergabe von Besitz, Nutzen und Lasten zustehen. Informieren Sie den Mieter rechtzeitig schriftlich, gern gemeinsam mit dem Käufer, ab wann er an wen zahlen soll.
Was gilt für die Mietkaution?
Die Kaution geht ebenfalls auf den Käufer über. Er ist nach dem Eigentumswechsel für die Rückzahlung am Ende des Mietverhältnisses verantwortlich. Gleichzeitig kann der Verkäufer unter bestimmten Umständen weiter haften, wenn der Mieter seine Kaution vom Käufer nicht zurückerhält. Regeln Sie deshalb im Kaufvertrag, dass die Kaution samt angefallener Zinsen an den Käufer übertragen wird, und dokumentieren Sie die Übergabe. Bei einem Kautionssparbuch oder einer Bürgschaft sind zusätzliche Schritte nötig, die Ihr Notar erläutert.
Wer kauft in Altdorf ein vermietetes Haus?
Die Käuferfrage entscheidet über Strategie, Präsentation und Preis. Bei vermieteten Häusern gibt es zwei Gruppen, deren Interessen sich deutlich unterscheiden.
| Käufergruppe | Was sie sucht | Worauf sie besonders achtet |
|---|---|---|
| Kapitalanleger | Stabile Mieteinnahmen, langfristiger Werterhalt | Miethöhe, Mietdauer, Zahlungsverhalten, Zustand, Instandhaltungsbedarf |
| Selbstnutzer mit Zeit | Eigenes Zuhause in einigen Jahren | Laufzeit des Mietverhältnisses, Möglichkeiten des Eigenbedarfs |
| Familienangehörige des Mieters | Haus für die Familie sichern | Kaufpreis und Finanzierung |
| Der Mieter selbst | Das bewohnte Haus kaufen | Fairer Preis, vertraute Umgebung |
Altdorf ist für beide Hauptgruppen interessant. Die ehemalige Universitätsstadt im Landkreis Nürnberger Land ist über die S-Bahn direkt mit Nürnberg verbunden, und die A6 liegt in kurzer Entfernung. Dazu kommen eine gut ausgestattete Innenstadt mit Schulen, Ärzten und Einkaufsmöglichkeiten sowie ruhige Ortsteile wie Rasch, Eismannsberg oder Pfaffenhofen. Diese Mischung sorgt für eine stabile Mietnachfrage, was Kapitalanleger schätzen. Selbstnutzer wiederum suchen in Altdorf gezielt Häuser mit Garten im Grünen bei guter Pendleranbindung.
Warum der Mieter selbst ein guter Käufer sein kann
Fragen Sie Ihren Mieter frühzeitig, ob er Interesse am Kauf hat. Das wird häufig übersehen. Mieter kennen das Haus genau, sind mit der Lage vertraut und sparen sich den Umzug. Für Sie entfallen Besichtigungen mit Fremden, und der Verkauf kann sehr diskret ablaufen. Ein gesetzliches Vorkaufsrecht hat der Mieter eines Hauses in der Regel nicht, dieses besteht vor allem bei Wohnungen, die nach Beginn des Mietverhältnisses in Eigentum umgewandelt wurden. Ein persönliches Angebot schafft trotzdem Vertrauen.
Lohnt es sich, auf den Auszug des Mieters zu warten?
Leer verkauft erreicht ein Haus in vielen Fällen einen größeren Kreis von Interessenten, weil auch Selbstnutzer ohne Wartezeit einziehen können. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass Warten die bessere Wahl ist. Jeder Monat Leerstand kostet Mieteinnahmen, und ein Mieter lässt sich nicht einfach zum Auszug bewegen.
Wichtig ist: Der Verkauf selbst ist kein Kündigungsgrund. Ein Vermieter kann ein unbefristetes Wohnraummietverhältnis nur aus gesetzlich anerkannten Gründen kündigen, etwa wegen Eigenbedarfs. Die Absicht, das Haus leer zu verkaufen, zählt nicht dazu. Wer dies versucht, riskiert Streit und Schadensersatzforderungen.
Wann ein einvernehmlicher Auszug sinnvoll ist
Manchmal haben Mieter selbst Umzugspläne, etwa weil sich die Familie vergrößert oder ein Arbeitsplatzwechsel ansteht. Dann kann ein Mietaufhebungsvertrag eine gute Lösung für beide Seiten sein. Darin vereinbaren Sie einen Auszugstermin und gegebenenfalls eine Unterstützung beim Umzug. Ein solcher Vertrag sollte schriftlich geschlossen und fair gestaltet sein. Lassen Sie ihn im Zweifel anwaltlich prüfen.
| Variante | Vorteile | Zu beachten |
|---|---|---|
| Verkauf mit Mieter | Laufende Einnahmen, sofortiger Start | Käuferkreis vor allem Kapitalanleger |
| Verkauf an den Mieter | Diskret, wenige Besichtigungen | Finanzierung des Mieters prüfen |
| Einvernehmlicher Auszug vor Verkauf | Auch Selbstnutzer als Käufer | Aufhebungsvertrag, Mietausfall bis zum Verkauf |
| Natürliches Mietende abwarten | Haus wird leer angeboten | Zeitpunkt ungewiss, Einnahmen fallen weg |
Wie organisiere ich Besichtigungen in einem bewohnten Haus?

Besichtigungen sind die heikelste Phase beim Verkauf eines vermieteten Hauses. Mieter müssen Besichtigungen mit Kaufinteressenten in angemessenem Umfang und nach rechtzeitiger Ankündigung ermöglichen. Was angemessen ist, hängt vom Einzelfall ab. In der Praxis haben sich ein bis zwei gebündelte Termine pro Woche zu üblichen Tageszeiten bewährt.
Wichtiger als jede Rechtsfrage ist das Verhältnis zum Mieter. Ein Mieter, der sich übergangen fühlt, kann Besichtigungen unangenehm machen, etwa durch Unordnung oder kritische Bemerkungen gegenüber Interessenten. Ein Mieter, der gut informiert ist und dessen Wünsche respektiert werden, unterstützt den Verkauf häufig aktiv.
So gelingt die Zusammenarbeit mit dem Mieter
- Informieren Sie den Mieter persönlich über den geplanten Verkauf, bevor das Inserat erscheint.
- Erklären Sie, dass der Mietvertrag bestehen bleibt und sich nur der Vermieter ändert.
- Stimmen Sie feste Besichtigungsfenster ab, die zu seinem Alltag passen.
- Kündigen Sie jeden Termin rechtzeitig an und halten Sie die vereinbarten Zeiten ein.
- Bündeln Sie Interessenten und laden Sie nur vorab geprüfte Käufer ein.
- Fragen Sie, ob Fotos der Räume gemacht werden dürfen, und respektieren Sie seine Privatsphäre.
Ein Makler übernimmt diese Abstimmung und führt die Besichtigungen durch. Viele Mieter empfinden es als angenehmer, mit einem neutralen Ansprechpartner zu sprechen. Wie Sie Besichtigungen grundsätzlich vorbereiten, beschreibt unser Ratgeber zur Hausbesichtigung in Allersberg.
Welche Unterlagen brauchen Käufer eines vermieteten Hauses?
Kapitalanleger prüfen die Zahlen genau. Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto schneller entscheiden sie und desto weniger Rückfragen entstehen. Zusätzlich zu den üblichen Dokumenten wie Grundbuchauszug, Flurkarte, Grundrissen, Wohnflächenberechnung und Energieausweis gehören dazu:
- Vollständige Mietverträge einschließlich aller Nachträge und Vereinbarungen
- Übersicht der aktuellen Miete, getrennt nach Grundmiete und Nebenkostenvorauszahlung
- Nachweise über Mieterhöhungen und, falls vereinbart, Staffel- oder Indexregelungen
- Die letzten Nebenkostenabrechnungen
- Angaben zur Kaution und zur Art der Anlage
- Informationen über laufende Streitigkeiten, Mietminderungen oder Rückstände
- Nachweise über Instandhaltungen und Modernisierungen der letzten Jahre
Achten Sie beim Weitergeben von Mietverträgen auf den Datenschutz. Im Exposé genügen anonymisierte Angaben wie Miethöhe und Mietbeginn. Die vollständigen Verträge erhalten ernsthafte Interessenten in einem späteren Schritt, wenn ein konkretes Kaufinteresse besteht.
Wie wird ein vermietetes Haus in Altdorf bewertet?
Bei selbst genutzten Einfamilienhäusern stehen meist Sachwert und Vergleichspreise im Vordergrund. Bei vermieteten Objekten kommt eine weitere Perspektive hinzu: Was bringt das Haus dauerhaft ein? Kapitalanleger betrachten Miethöhe, Bewirtschaftungskosten und Instandhaltungsbedarf und leiten daraus ab, welchen Kaufpreis sie für angemessen halten. Ein Sachverständiger berücksichtigt deshalb je nach Objekt auch das Ertragswertverfahren.
Bei einem vermieteten Einfamilienhaus wirkt der Mietvertrag in zwei Richtungen. Eine marktgerechte Miete und ein zuverlässiger Mieter sind für Anleger attraktiv. Eine deutlich unter dem ortsüblichen Niveau liegende Miete oder ein noch lange laufender Vertrag können dagegen den Kreis der Selbstnutzer verkleinern. Ein erfahrener Bewerter wägt diese Faktoren ab und empfiehlt, an welche Zielgruppe sich das Angebot vorrangig richten sollte. Wie wir Immobilien in der Stadt bewerten, erfahren Sie im Ratgeber Was ist meine Immobilie wert in Altdorf bei Nürnberg und auf der Seite Immobilienbewertung.
Kann der Käufer später Eigenbedarf anmelden?
Diese Frage stellen Selbstnutzer fast immer, und als Verkäufer sollten Sie die Grundzüge kennen. Nach dem Eigentumswechsel kann der neue Eigentümer das Mietverhältnis grundsätzlich wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn er das Haus für sich oder nahe Angehörige benötigt. Dabei gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, die sich nach der bisherigen Dauer des Mietverhältnisses richten und mehrere Monate betragen. Der Mieter kann unter bestimmten Umständen Härtegründe geltend machen.
In manchen Konstellationen gelten zusätzliche Sperrfristen, etwa wenn ein Haus von mehreren Erwerbern gemeinsam gekauft wird oder bei Wohnungen, die in Eigentum umgewandelt wurden. Ob im konkreten Fall eine Einschränkung besteht, sollte der Käufer vor dem Kauf rechtlich prüfen lassen. Für Sie als Verkäufer gilt: Machen Sie keine Zusagen zu einer Eigenbedarfskündigung, sondern verweisen Sie auf Anwalt oder Notar.
Wer rechnet die Nebenkosten im Verkaufsjahr ab?

Der Eigentümerwechsel fällt selten genau auf das Ende eines Abrechnungszeitraums. Deshalb ist es wichtig, im Kaufvertrag klar zu regeln, wie mit den Nebenkosten umgegangen wird. Üblich ist, dass Verkäufer und Käufer die Vorauszahlungen und die angefallenen Kosten zum Übergabestichtag abgrenzen und eine Seite die Abrechnung gegenüber dem Mieter übernimmt.
Halten Sie zur Übergabe alle Zählerstände fest und übergeben Sie dem Käufer die Belege, die er für die Abrechnung braucht. Auch offene Abrechnungen aus Vorjahren sollten geklärt sein. Eine saubere Regelung verhindert, dass sich der Mieter später an zwei Vermieter wenden muss. Die genaue Ausgestaltung bespricht der Notar mit beiden Seiten.
Welche steuerlichen Punkte sollte ich klären?
Bei einem vermieteten Haus spielen steuerliche Fragen eine größere Rolle als beim Verkauf des eigenen Wohnhauses. Ein Gewinn aus dem Verkauf einer vermieteten Immobilie kann innerhalb bestimmter Fristen nach dem Erwerb steuerpflichtig sein. Ob das in Ihrem Fall zutrifft, hängt davon ab, wann und wie Sie das Haus erworben haben, ob Sie es zwischenzeitlich selbst genutzt haben und wie es bisher abgeschrieben wurde.
Lassen Sie diese Fragen vor dem Verkauf von Ihrem Steuerberater prüfen. Er kann auch einschätzen, ob der Zeitpunkt des Verkaufs steuerlich eine Rolle spielt. Bei geerbten Häusern gelten teilweise besondere Regeln, die ebenfalls im Einzelfall zu bewerten sind.
Was ist bei Mietrückständen oder Konflikten zu beachten?
Läuft das Mietverhältnis nicht reibungslos, etwa wegen offener Zahlungen, einer Mietminderung oder Streit über Reparaturen, sollten Sie das vor dem Verkauf offen ansprechen. Kapitalanleger fragen gezielt nach dem Zahlungsverhalten und entdecken Unstimmigkeiten spätestens bei der Prüfung der Unterlagen. Ein verschwiegener Konflikt kann das Vertrauen kosten und im ungünstigen Fall rechtliche Folgen haben.
Besser ist es, den Stand sachlich zu dokumentieren und im Kaufvertrag zu regeln, wem bereits entstandene Rückstände zustehen. Üblich ist, dass Forderungen aus der Zeit vor der Übergabe beim Verkäufer bleiben. Bei laufenden Verfahren sollten Sie sich vorab anwaltlich beraten lassen, wie diese im Kaufvertrag behandelt werden.
Wie präsentiere ich ein vermietetes Haus im Exposé?
Das Exposé für ein vermietetes Haus hat eine doppelte Aufgabe. Es soll Kapitalanlegern die wirtschaftlichen Daten übersichtlich zeigen und gleichzeitig die Qualitäten des Hauses und der Lage vermitteln. Bewährt haben sich ein eigener Abschnitt mit den Mietdaten, eine klare Beschreibung des Mietverhältnisses und Fotos, die mit Zustimmung des Mieters entstanden sind oder aus einer früheren Leerstandsphase stammen.
Für Altdorf lohnt es sich, die Lagevorteile konkret zu benennen: die S-Bahn nach Nürnberg, die Nähe zur Autobahn, die Einkaufsmöglichkeiten in der Stadt und die Schulen vor Ort. Für Anleger sind das Argumente für eine dauerhaft gute Vermietbarkeit. Für Selbstnutzer mit langfristiger Perspektive zeigen sie, warum sich das Warten lohnen kann. Wenn Sie nach dem Verkauf selbst neu kaufen möchten, finden Sie Hinweise im Ratgeber Haus verkaufen und neu kaufen in Altdorf.
Wie unterstützt Gloßner Immobilien beim Verkauf mit Mieter?
Seit 1993 verkaufen wir Häuser und Wohnungen in Neumarkt, im Landkreis und im Nürnberger Land, darunter viele vermietete Objekte. Wir sprechen mit Ihnen über die passende Strategie, bewerten das Haus unter Berücksichtigung des Mietverhältnisses und sprechen gezielt Kapitalanleger aus unserer Interessentenkartei an. Mit Ihren Mietern stimmen wir Besichtigungstermine respektvoll ab und halten sie über den Stand informiert.
Hans Werner Gloßner ist Sachverständiger für Immobilienbewertung und ordnet Mietvertrag, Miethöhe und Zustand fachkundig ein. Iris Schafhausen und Daniela Kölbl, beide Immobilienmaklerinnen (IHK), begleiten Sie von der Unterlagensammlung bis zur Übergabe einschließlich Kaution und Zählerständen. Mehr über unsere Arbeit vor Ort lesen Sie auf der Seite Immobilienmakler in Altdorf bei Nürnberg.
Häufige Fragen
Muss ich meinem Mieter den Verkauf mitteilen?
Eine ausdrückliche gesetzliche Pflicht zur Vorabinformation gibt es nicht. Da Besichtigungen aber nur mit Mitwirkung des Mieters möglich sind, ist eine frühe und offene Information in der Praxis unerlässlich und sorgt für eine gute Zusammenarbeit.
Kann ich meinem Mieter wegen des Verkaufs kündigen?
Nein. Der Verkauf ist kein anerkannter Kündigungsgrund. Ein einvernehmlicher Mietaufhebungsvertrag ist möglich, wenn der Mieter selbst ausziehen möchte.
Bleibt die Miete nach dem Verkauf gleich?
Ja, der Käufer übernimmt den Mietvertrag mit der vereinbarten Miete. Spätere Mieterhöhungen sind nur im gesetzlichen Rahmen möglich, wie zuvor auch.
Wie oft muss der Mieter Besichtigungen zulassen?
In angemessenem Umfang und nach rechtzeitiger Ankündigung. Was angemessen ist, hängt vom Einzelfall ab. Gebündelte Termine zu üblichen Tageszeiten haben sich bewährt und werden von den meisten Mietern gut akzeptiert.
Erzielt ein leeres Haus einen höheren Preis?
Häufig erreicht ein leeres Haus mehr Interessenten, weil auch Selbstnutzer direkt einziehen können. Ob sich das Warten lohnt, hängt von Mietdauer, Miethöhe und dem Zeitrahmen ab und sollte im Einzelfall durchgerechnet werden.
Hat mein Mieter ein Vorkaufsrecht?
Bei einem vermieteten Haus besteht in der Regel kein gesetzliches Vorkaufsrecht. Es kommt vor allem bei Eigentumswohnungen in Betracht, die nach Beginn des Mietverhältnisses umgewandelt wurden. Im Zweifel prüft das der Notar.
Wer bekommt die Miete im Monat des Verkaufs?
Das regelt der Kaufvertrag. Üblich ist, dass Mieteinnahmen ab dem Übergabestichtag dem Käufer zustehen. Informieren Sie den Mieter schriftlich über die neue Bankverbindung.
Kann ich ein vermietetes Haus auch diskret verkaufen?
Ja. Über vorgemerkte Kapitalanleger lässt sich ein vermietetes Haus oft ohne öffentliches Inserat vermarkten. Das schont auch die Privatsphäre der Mieter.
Fazit: Mit klarer Strategie und gutem Draht zum Mieter verkaufen
Ein vermietetes Haus in Altdorf bei Nürnberg lässt sich erfolgreich verkaufen, wenn die Strategie zur Zielgruppe passt. Der Mietvertrag geht auf den Käufer über, Kaution und Nebenkosten sind im Kaufvertrag zu regeln, und Besichtigungen gelingen am besten mit gut informierten Mietern. Ob Sie an einen Kapitalanleger, an einen späteren Selbstnutzer oder an den Mieter selbst verkaufen, entscheidet sich nach einer fundierten Bewertung und einem offenen Gespräch über Ihre Ziele.
Sie möchten Ihr vermietetes Haus in Altdorf verkaufen und den passenden Weg finden? Rufen Sie uns an unter 09181 1299, vereinbaren Sie einen kostenlosen Rückruf oder nutzen Sie unsere kostenlose Wertermittlung. Alle weiteren Wege zu uns finden Sie unter Kontakt.
„Wir bringen Mensch und Immobilie zusammen!“