Ein Zweifamilienhaus ist eine besondere Immobilie. Es ist Zuhause und Kapitalanlage zugleich, verbindet oft mehrere Generationen und passt deshalb zu sehr unterschiedlichen Käufern. Das macht den Verkauf reizvoll, aber auch anspruchsvoller als bei einem Einfamilienhaus. Die wichtigste Frage steht ganz am Anfang: Wen möchten Sie ansprechen, und in welchem Zustand soll das Haus auf den Markt kommen? Davon hängen Preisstrategie, Unterlagen, Besichtigungen und Zeitplan ab.

Im Markt Pyrbaum, zwischen dem Nürnberger Süden und der Stadt Neumarkt, suchen Familien mit Blick auf das Generationenwohnen, Selbstnutzer, die mit einer vermieteten Einheit ihre Finanzierung tragen wollen, und Kapitalanleger aus der Region. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen als Eigentümer, was bei Bewertung, Mietverhältnissen, Aufteilung und Vermarktung zu beachten ist und wie Sie Ihr Haus so positionieren, dass es die passenden Käufer findet.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Zweifamilienhaus spricht drei Käufergruppen an: Mehrgenerationenfamilien, Selbstnutzer mit Mieteinnahme und Kapitalanleger.
- Ob eine oder beide Einheiten frei sind, verändert Käuferkreis und Preisfindung spürbar.
- Bestehende Mietverträge gehen beim Verkauf auf den Käufer über. Eine Kündigung wegen des Verkaufs ist ausgeschlossen.
- Bewohnt der Vermieter selbst eine der beiden Wohnungen, kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen, das für Käufer interessant ist.
- Prüfen Sie früh, ob beide Wohnungen baurechtlich genehmigt sind, denn das ist bei älteren Häusern häufig unklar.
- Eine Aufteilung in Eigentumswohnungen ist möglich, erfordert aber Zeit, Kosten und eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.
- Für die vermietete Einheit kann die zehnjährige Spekulationsfrist relevant sein. Lassen Sie das vom Steuerberater prüfen.
Wer kauft in Pyrbaum ein Zweifamilienhaus?
Pyrbaum gehört zum Landkreis Neumarkt und liegt am Rand des Großraums Nürnberg. Zur Gemeinde zählen neben dem Hauptort mehrere kleinere Ortsteile, darunter Seligenporten mit seiner Klosterkirche. Die Nähe zu Arbeitsplätzen in Nürnberg, Feucht, Allersberg und Neumarkt und das Wohnen im Grünen ziehen besonders Familien an. Für ein Zweifamilienhaus ergibt sich daraus ein breites, aber klar unterscheidbares Interesse.
| Käufergruppe | Was sie sucht | Was Sie zeigen sollten |
|---|---|---|
| Mehrgenerationenfamilie | Getrennte Wohnbereiche, Garten, oft barrierearme Einheit im Erdgeschoss | Eingänge, Grundrisse, Umbaumöglichkeiten, ruhige Lage |
| Selbstnutzer mit Mieteinnahme | Eigene Wohnung, Miete als Beitrag zur Finanzierung | Aktuelle Miete, Kosten, Zustand der freien Einheit |
| Kapitalanleger | Stabile Mieten, geringer Instandhaltungsstau, gute Vermietbarkeit | Mietverträge, Mietentwicklung, Nebenkosten, Modernisierungen |
| Handwerker und Bauträger | Ausbaupotenzial, großes Grundstück, Teilungsmöglichkeit | Baurecht, Grundstückszuschnitt, Zustand der Substanz |
Die Gruppen rechnen unterschiedlich. Familien entscheiden stark über Grundriss und Gefühl, Anleger über Ertrag und Risiko. Im Exposé sollten Sie deshalb beide Sichtweisen bedienen oder sich bewusst für eine Hauptzielgruppe entscheiden. Mehr über unsere Arbeit im Ort finden Sie auf der Seite zu Ihrem Immobilienmakler in Pyrbaum.
Sollte das Haus leer, teilvermietet oder voll vermietet verkauft werden?
Diese Frage beschäftigt Eigentümer am häufigsten und sie lässt sich nur am Einzelfall beantworten. Oft ist die eine Einheit vom Eigentümer bewohnt und die andere vermietet, oder die Eltern sind ausgezogen und das Erdgeschoss steht frei. Jede Situation öffnet oder begrenzt den Käuferkreis.
| Zustand beim Verkauf | Vorteile | Herausforderungen |
|---|---|---|
| Beide Einheiten frei | Maximale Flexibilität, alle Käufergruppen, leichte Besichtigung | Mieteinnahmen fehlen während der Vermarktung, Leerstandskosten |
| Eine Einheit frei, eine vermietet | Ideal für Selbstnutzer mit Mieteinnahme, einfache Finanzierungslogik | Mieter muss bei Besichtigungen mitwirken |
| Beide Einheiten vermietet | Sofortiger Ertrag, attraktiv für Anleger, kein Leerstand | Eigennutzer fallen meist weg, Preis orientiert sich stärker am Ertrag |
| Beide selbst genutzt von der Familie | Gute Präsentation, flexible Übergabe, sehr persönliches Haus | Umzug beider Haushalte muss synchron geplant werden |
Bestehende Mieter herauszudrängen, um leer zu verkaufen, lohnt sich selten und ist auch rechtlich begrenzt. Ist aber ohnehin ein Auszug geplant, kann es sinnvoll sein, die Neuvermietung zurückzustellen und die Einheit frei anzubieten. Rechnen Sie den Mietausfall und den möglichen Mehrerlös gemeinsam mit einem erfahrenen Makler durch.
Was passiert beim Verkauf mit den Mietern?
Es gilt der bekannte Grundsatz: Kauf bricht nicht Miete. Der Käufer tritt mit der Eintragung im Grundbuch in den bestehenden Vertrag ein, mit allen Rechten und Pflichten. Das gilt auch für die Kaution, die im Kaufvertrag geregelt und an den neuen Eigentümer übertragen werden sollte. Ein Verkauf selbst ist also weder Kündigungsgrund noch Grund für eine Mieterhöhung. Informieren Sie Ihre Mieter trotzdem früh, denn von ihrer Mitwirkung hängt ab, ob die Wohnung bei Besichtigungen gut aussieht.
Besichtigungen muss der Mieter in angemessenem Umfang nach Vorankündigung ermöglichen. Vereinbaren Sie gemeinsam feste Zeitfenster und bündeln Sie Termine. Mehr zum fairen Umgang und zur Ausgangslage lesen Sie in unserem Ratgeber zum vermieteten Haus in Altdorf.
Was ist das Sonderkündigungsrecht im Zweifamilienhaus?
Ein Zweifamilienhaus hat mietrechtlich eine Besonderheit. Bewohnt der Vermieter selbst eine der beiden Wohnungen, kann er das Mietverhältnis über die andere Wohnung nach § 573a BGB auch ohne berechtigtes Interesse wie Eigenbedarf kündigen. Die Kündigungsfrist verlängert sich dafür um drei Monate. Der Gesetzgeber berücksichtigt damit, dass Vermieter und Mieter unter einem Dach eng zusammenleben.
Für den Verkauf ist das ein Argument, das Selbstnutzer interessieren kann. Wer das Haus kauft und selbst einzieht, kann später unter Umständen von dieser Regelung Gebrauch machen, sofern die Voraussetzungen vorliegen. Hinzu kommen je nach Vertrag und Wohndauer die gewöhnlichen Fristen. Einzelheiten sollte aber ein Rechtsanwalt prüfen, und in der Vermarktung sollte niemand konkrete Zusagen zur Kündbarkeit machen. Ein seriöser Makler benennt diese Möglichkeit sachlich und verweist für die rechtliche Einschätzung an den Fachmann.
Wie wird ein Zweifamilienhaus in Pyrbaum bewertet?

Im Gegensatz zum reinen Einfamilienhaus spielen hier mehrere Verfahren zusammen. Beim Vergleichswertverfahren werden ähnliche Verkäufe herangezogen, was bei dieser Objektart nicht immer einfach ist, weil die Zahl vergleichbarer Häuser in einer kleineren Gemeinde überschaubar ist. Das Sachwertverfahren schaut auf Bodenwert und Gebäudesubstanz und eignet sich bei selbst genutzten Häusern. Das Ertragswertverfahren stellt die erzielbare Miete in den Mittelpunkt und bildet die Sicht von Anlegern ab.
Ein guter Gutachter oder Makler rechnet deshalb mehrere Perspektiven durch und erklärt, warum er sich an welcher orientiert. Bei einem Haus mit zwei freien Einheiten und großem Garten wird der Wert eher aus Selbstnutzersicht bestimmt. Bei einem voll vermieteten Haus mit niedrigen Bestandsmieten kann ein Anleger zu einem ganz anderen Ergebnis kommen. Diese Spanne zu kennen, ist bares Geld wert.
Folgende Punkte fließen bei Zweifamilienhäusern besonders ein:
- Getrennte Eingänge, separate Zähler und klare Abgrenzung der Wohnungen
- Größenverhältnis der Einheiten und ihre Einzelvermietbarkeit
- Höhe der aktuellen Miete im Vergleich zur ortsüblichen Miete
- Stellplätze, Garagen und ihre Zuordnung
- Grundstücksgröße, Gartenanteile und eventuelle Teilbarkeit
- Heizung, Dach, Fenster und das Alter der Bäder in beiden Einheiten
Hintergründe zu den einzelnen Faktoren finden Sie auch in unserem Ratgeber Was ist meine Immobilie wert in Pyrbaum und auf der Seite zur Immobilienbewertung in Neumarkt und Umgebung.
Ist es wirklich ein Zweifamilienhaus? Warum die Baugenehmigung zählt
Viele Häuser in der Region wurden ursprünglich als Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung gebaut oder später erweitert. Ein ausgebautes Dachgeschoss oder eine Kellerwohnung wirken im Alltag wie eine eigene Einheit, sind aber möglicherweise nie als Wohnung genehmigt worden. Für Käufer und ihre Banken ist das wichtig, denn eine ungenehmigte Wohnung kann den Wert mindern, die Vermietung erschweren und Auflagen nach sich ziehen.
Prüfen Sie deshalb früh die Bauakte. Sie erhalten sie über die Gemeinde oder das Landratsamt Neumarkt als Bauaufsichtsbehörde. Stimmen die genehmigten Pläne mit dem heutigen Zustand überein? Sind Raumhöhen, Belichtung und Fluchtwege in der zweiten Einheit in Ordnung? Sind ausreichend Stellplätze vorgesehen? Falls Abweichungen bestehen, sprechen Sie offen darüber. Oft lässt sich eine nachträgliche Genehmigung klären oder der Preis entsprechend anpassen. Im Exposé darf nur das stehen, was der Prüfung standhält.
Lohnt sich die Aufteilung in zwei Eigentumswohnungen?
Manche Eigentümer überlegen, das Haus nach dem Wohnungseigentumsgesetz aufzuteilen und die Wohnungen einzeln zu verkaufen. Die Rechnung kann aufgehen, wenn beide Einheiten klar getrennt sind und ein Käufer für jede gefunden werden kann. Ein Selbstläufer ist das Vorgehen allerdings nicht. Benötigt werden eine Abgeschlossenheitsbescheinigung auf Grundlage eines Aufteilungsplans, eine notariell beurkundete Teilungserklärung und die Anlage neuer Wohnungsgrundbücher.
Prüfen Sie außerdem die Folgen für bestehende Mieter: Bei einer Umwandlung kann ihnen ein Vorkaufsrecht zustehen, und für Eigenbedarfskündigungen gelten besondere Sperrfristen. In Zweifamilienhäusern kommt eine weitere Hürde hinzu. Viele Grundstücke und Bauteile werden gemeinschaftlich genutzt, was für zwei unabhängige Eigentümer Reibung bedeuten kann. Lassen Sie sich die Aufteilung vom Notar erklären und vom Makler durchrechnen, ob der Mehrerlös die Kosten und die zusätzliche Zeit wirklich rechtfertigt.
| Entscheidungspunkt | Spricht für Verkauf als Ganzes | Spricht für Aufteilung |
|---|---|---|
| Wohnungen | Gemeinsamer Eingang, verbundene Bereiche | Getrennte Eingänge, in sich abgeschlossen |
| Käufermarkt | Familien und Anleger suchen das Gesamtobjekt | Einzelne Wohnungen sind stark nachgefragt |
| Zeit | Zügiger Abschluss gewünscht | Monate Vorlauf sind problemlos möglich |
| Mieter | Bestehende Mietverhältnisse sollen ruhig bleiben | Einheiten sind frei oder Mieter sind einverstanden |
| Grundstück | Großer gemeinsamer Garten, klar eine Einheit | Sondernutzungsrechte lassen sich klar abgrenzen |
Welche Unterlagen erwarten Käufer und Banken?
Die Unterlagen sind beim Zweifamilienhaus umfangreicher, weil zwei Wohnungen und unter Umständen Mietverhältnisse dokumentiert werden müssen.
- Grundbuchauszug, Flurkarte und Lageplan
- Genehmigte Baupläne, Baubeschreibung und Wohnflächenberechnung je Einheit
- Energieausweis, der bei älteren Häusern oft als Bedarfsausweis zu erstellen ist
- Mietverträge samt Nachträgen, aktuelle Miethöhe und Mieterhöhungshistorie
- Nebenkostenabrechnungen der letzten Jahre und Nachweis der Kaution
- Nachweise über Modernisierungen, getrennt nach Einheiten, soweit möglich
- Versicherungspolicen und laufende Wartungsverträge
- Bei Erbfällen Erbschein oder eröffnetes notarielles Testament
Für den Energieausweis gilt die Pflicht, ihn spätestens bei der Besichtigung vorzulegen. Käufer eines Ein- oder Zweifamilienhauses sollten außerdem wissen, dass für sie bestimmte Nachrüstpflichten gelten können, etwa bei der Dämmung der obersten Geschossdecke und von Heizungsleitungen. Hier greift die Frist von zwei Jahren ab Eigentumsübergang. Wer das offen anspricht, gewinnt Vertrauen. Weitere Informationen bietet unser Ratgeber zum Energieausweis beim Hausverkauf.
Viele Käufer rechnen die künftige Miete bei der Finanzierung mit ein. Banken erkennen Mieteinnahmen allerdings meist nur teilweise an und prüfen die Einnahmen anhand von Mietverträgen. Halten Sie deshalb alle Nachweise bereit, damit der Kreditantrag rasch vorankommt. Für die Finanzierungsbestätigung gilt das Gleiche wie bei jedem Hausverkauf: Prüfen Sie sie, bevor Sie sich zum Notartermin verabreden. Als Makler klären wir diese Punkte mit Käufern und Banken vorab.
Wie präsentiere ich beide Wohnungen überzeugend?

Interessenten möchten sich vorstellen, wie sie das Haus nutzen würden. Zeigen Sie deshalb von Anfang an die Nutzungsmöglichkeiten: Eine Wohnung für die Eltern, eine für die Kinder, eine vermietet, eine selbst bewohnt. Gute Grundrisse sind dabei wichtiger als jedes Adjektiv. Beide Einheiten sollten getrennt dargestellt und die Quadratmeter nachvollziehbar angegeben werden. Bilder eines leeren Erdgeschosses und einer bewohnten oberen Wohnung funktionieren gut nebeneinander, solange beide aufgeräumt wirken.
Bei vermieteten Einheiten stimmen wir die Fotos mit den Mietern ab und zeigen nur, was sie erlauben. Falls Innenaufnahmen schwierig sind, helfen Grundriss und Beschreibung. Für Anleger gehört eine kurze, sachliche Übersicht zu Miete, Nebenkosten und Zustand ins Exposé. Vertrauliche Mieterdaten erhalten erst ernsthafte Interessenten und nur soweit das zulässig und abgestimmt ist.
Was ist steuerlich beim Zweifamilienhaus zu beachten?
Bei selbst genutztem Wohneigentum bleibt ein Gewinn beim Verkauf unter bestimmten Bedingungen steuerfrei. Bei einem Zweifamilienhaus können aber die vermietete und die selbst genutzte Einheit unterschiedlich zu betrachten sein. Liegt der Erwerb weniger als zehn Jahre zurück, kann für den vermieteten Teil Spekulationssteuer anfallen. Wer in den letzten Jahren Abschreibungen genutzt hat, sollte auch deren Wirkung auf einen möglichen Gewinn prüfen lassen. Die Regeln sind im Einzelfall komplex, deshalb nehmen Sie das Thema am besten mit dem Steuerberater auf, bevor der Notartermin feststeht.
Was gilt für Makler und Kosten bei Zweifamilienhäusern?
Die gesetzliche Teilung der Maklerkosten zwischen Käufer und Verkäufer aus § 656c BGB ist auf Wohnungen und Einfamilienhäuser zugeschnitten, wobei Einfamilienhäuser auch eine Einliegerwohnung haben dürfen. Für ein echtes Zweifamilienhaus gilt sie daher nicht automatisch. Lassen Sie sich die Vereinbarung und die enthaltenen Leistungen im Maklervertrag klar erläutern. Zu den Verkäuferkosten zählen zudem gegebenenfalls der Energieausweis und die Löschung bestehender Grundschulden. Den Großteil der Notar- und Grundbuchkosten trägt in der Regel der Käufer.
Was ist in Seligenporten und den kleinen Ortsteilen anders?
Während im Hauptort die Nähe zu Einkauf, Kindergarten und Schule zählt, sprechen Seligenporten und die Dörfer eher Käufer an, die Ruhe und Platz suchen. Größere Grundstücke und Nebengebäude bieten dort häufig Raum für Werkstatt oder Hobby. Ein Zweifamilienhaus kann hier besonders für zwei Generationen interessant sein, die den ländlichen Alltag teilen. Für reine Anleger zählt dagegen die Vermietbarkeit, die je nach Lage und Anbindung geprüft werden sollte. Wichtig ist, dass Exposé und Preis zur konkreten Lage passen und die Vorteile des Ortsteils klar benennen.
Welche Fehler kosten beim Verkauf am meisten?
- Das Haus nur aus Sicht einer Zielgruppe bepreisen und damit die Spanne zwischen Selbstnutzer- und Anlegerwert verschenken.
- Eine Einliegerwohnung als vollwertige Wohnung verkaufen, ohne die Genehmigungslage zu kennen.
- Mieter zu spät informieren und ihre Kooperation bei Besichtigungen verspielen.
- Mietverträge und Abrechnungen unvollständig bereitstellen und so Anleger abschrecken.
- Aufteilung starten, ohne den Mehrerlös gegen Zeit und Kosten gerechnet zu haben.
- Steuerliche Fragen erst nach dem Notartermin ansprechen.
Wie unterstützt Gloßner Immobilien in Pyrbaum?

Unser Büro in Neumarkt betreut Eigentümer in Pyrbaum und dem gesamten Landkreis seit 1993. Hans Werner Gloßner bewertet Ihr Haus als Sachverständiger aus Sicht von Selbstnutzern und Anlegern und erläutert das Ergebnis nachvollziehbar. Iris Schafhausen und Daniela Kölbl stimmen Besichtigungen mit Mietern ab, prüfen Unterlagen und sprechen gezielt vorgemerkte Suchkunden an, von Familien bis zu Kapitalanlegern. Bei Bedarf stimmen wir uns mit Notar und Steuerberater ab, damit Sie jederzeit einen klaren Überblick behalten.
Häufige Fragen
Wann gilt ein Haus als Zweifamilienhaus?
Ein Zweifamilienhaus hat zwei selbstständige Wohnungen mit jeweils eigener Küche und Bad, die möglichst abgeschlossen sind. Entscheidend für Bank und Käufer ist, was die Baugenehmigung ausweist. Eine Einliegerwohnung ist dagegen meist untergeordnet und kleiner.
Kann ich die Mieter beim Verkauf kündigen lassen?
Der Verkauf selbst ist kein Kündigungsgrund. Mietverträge gehen auf den Käufer über. Dieser kann später unter bestimmten Bedingungen kündigen, etwa wegen Eigenbedarfs oder nach dem Sonderkündigungsrecht bei selbst bewohnten Zweifamilienhäusern.
Welche Bewertungsmethode ist die richtige?
Häufig werden mehrere Methoden kombiniert. Für selbst genutzte Häuser zählen Vergleichs- und Sachwert, für vermietete Häuser der Ertragswert. Ein guter Bewerter erklärt, welche Sicht für Ihr Haus am besten passt und welche Spanne sich daraus ergibt.
Muss ich beide Wohnungen zeigen?
Interessenten möchten beide Einheiten sehen, und auch die Bank verlangt meist Informationen zu beiden. Bei vermieteten Wohnungen stimmen Sie Termine mit dem Mieter ab. Ist eine Besichtigung erst später möglich, sollten Grundriss und Fotos dies überbrücken.
Wie lange dauert der Verkauf?
Das hängt vor allem vom Zustand, den Mietverhältnissen und dem Preis ab. Bei einem gut vorbereiteten Haus finden sich oft innerhalb weniger Wochen bis Monate passende Käufer. Hinzu kommen einige Wochen für Finanzierung, Notartermin und Übergabe.
Lohnt sich die Aufteilung in Eigentumswohnungen?
Das kann sich rechnen, wenn beide Einheiten klar getrennt und einzeln gefragt sind. Dem stehen Kosten, Zeit und mögliche Rechte der Mieter gegenüber. Lassen Sie sich beide Varianten durchrechnen und prüfen Sie mit dem Notar die Voraussetzungen.
Was mache ich bei einer nicht genehmigten zweiten Wohnung?
Sprechen Sie es offen an und klären Sie die Lage mit der Bauaufsicht beim Landratsamt Neumarkt. Oft ist eine nachträgliche Genehmigung möglich. Ansonsten wird das Haus korrekt als Einfamilienhaus mit zusätzlichen Räumen angeboten und entsprechend bepreist.
Was kostet Ihre Ersteinschätzung?
Das Erstgespräch und die Werteinschätzung im Rahmen eines Verkaufsgesprächs sind bei Gloßner Immobilien kostenlos und unverbindlich. Ein schriftliches Verkehrswertgutachten ist eine eigene Leistung und wird gesondert vereinbart.
Fazit: Erst die Zielgruppe, dann der Preis
Ein Zweifamilienhaus in Pyrbaum bietet mehr Möglichkeiten als fast jede andere Wohnimmobilie. Wer früh klärt, für wen das Haus gedacht ist, welche Wohnungen wirklich genehmigt sind und wie die Mietverhältnisse laufen, findet schneller die passenden Käufer und vermeidet Abschläge. Eine Bewertung aus mehreren Blickwinkeln zeigt, welcher Weg sich für Sie am meisten lohnt.
Gern besprechen wir Ihre Situation persönlich. Rufen Sie uns an unter 09181 1299, vereinbaren Sie eine kostenlose telefonische Beratung, starten Sie mit unserer kostenlosen Wertermittlung oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Wir freuen uns darauf, Ihr Haus kennenzulernen.
„Wir bringen Mensch und Immobilie zusammen!“